Stand 01.02.2024 | Bedingt durch die aktuelle Preisentwicklung für Treibstoff und Energie, erheben wir aktuell einen Zuschlag von 10% auf das Frachtentgelt.

Zoll-Informationen

Zoll-Informationen

Was ist eine Proformarechnung?
Die Proformarechnung ist ein Beleg, der den Empfänger in der Regel nicht zur Zahlung auffordert. Sie wird beispielsweise ausgestellt, um den Wert einer Warensendung darzulegen, und dient dann zu steuerlichen Zwecken

Was ist eine Ausfuhranmeldung?
Für Sendungen bis 1000 Euro und 1000 kg reicht die Vorlage der Handelsrechnung(en) bei der Ausgangszollstelle (z. B. Flughafen, Seehafen oder Grenzzollstelle) an der Außengrenze der EU aus (mündliche Anmeldung). Nach § 2 (4) AWG ist eine Ausfuhrsendung als die Warenmenge definiert, die ein Ausführer gleichzeitig über dieselbe Ausgangszollstelle in dasselbe Bestimmungsland ausführt. Dies bedeutet, dass alle Sendungen, sofern sie am selben Tag ins gleiche Bestimmungsland verschickt werden, zusammengefasst werden müssen.

Ab einem Sendungswert von über 1000 Euro (und/oder 1000 kg) ist man verpflichtet, dem Zoll eine formgebundene Ausfuhranmeldung vorzulegen. Übersteigt der Wert 3000 Euro, ist eine Vorabfertigung der Ausfuhranmeldung im sogenannten zweistufigen Ausfuhrverfahren durch das örtlich zuständige Binnenzollamt (Ausfuhrzollstelle) vorgeschrieben.

Jede Ware muss bei der Ausfuhr deklariert werden. Zusätzlich muss bei der förmlichen Ausfuhranmeldung jeder Artikel anhand des elektronischen Zolltarifs (EZT) nach Warennummern (sogenannte Zolltarifnummern) eingruppiert werden. Dies dient hauptsächlich der Sicherstellung, dass nur Waren ausgeführt werden, die nicht gegen Ausfuhrbestimmungen wie das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen. Ferner sind Angaben zum Ausführer, dem Warenempfänger und zu den Umständen der Beförderung zu machen.

Was ist eine T1 / Verzollung?
Das T1 Versandverfahren wird durch den Zoll am Abgangsort eröffnet. Für die Anmeldung und die T1 Erstellung werden unter anderem Angaben, wie Informationen über Versender und Empfänger, Anzahl der Packstücke und Gesamtgewicht, Anzahl der Plomben und die Zolltarifnummer benötigt. Dadurch ist die Ware während des T1 Versandverfahrens lückenlos vom Versender zum Empfänger verfolgbar. Außerdem wird so sichergestellt, dass Ihre Waren korrekt verzollt wurden. Von da an haben Sie etwa 7 Tage Zeit, Ihre Waren beim zuständigen Zollamt zu gestellen. Hier werden die Waren geprüft und eine Nämlichkeitssicherung vorgenommen (Sicherung der Daten Ihrer Waren, wie Identität, Menge, etc.).
Für das T1 Versandverfahren ist außerdem eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Diese deckt die voraussichtlich anfallenden Kosten für die Abgaben, die am Bestimmungsort fällig werden. Sie können Bargeld, Wertpapiere, oder eine Bürgschaft hinterlassen, um diese Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Darum müssen Sie sich bei Wertgutkurier.CH allerdings nicht kümmern, denn unser exklusiver Zollagent wird diese Sicherheitsleistung für Sie tragen! Ein vereinfachtes Verfahren ist nur für zugelassene Empfänger und Versender vorgesehen.
Bei der Zollabfertigung am Empfangsort, wird das T1 Versandverfahren wieder geschlossen. Nach einer erneuten Gestellung, der Erledigung des Versandscheins und der Sicherheitsfreigabe, kann die Ware für den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr freigegeben werden.

Was ist eine EORI-Nummer?
Die EORI-Nummer (Economic Operators’ Registration and Identification) ist der Nachfolger der Zollnummer auf EU-Ebene. Sie dient der Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und soll die automatisierte Zollabfertigung erleichtern. Ohne gültige EORI-Nummer sind zollrechtliche Handlungen in der EU grundsätzlich nicht mehr möglich (außer für Privatpersonen, die nur gelegentlich — weniger als zehn pro Jahr — schriftliche bzw. elektronische Zollanmeldungen abgeben[1]). Jeder selbständige und rechtsfähige Wirtschaftsbeteiligte[2] erhält grundsätzlich nur eine einzige EORI-Nummer, da diese als EU-weites Identifikationsmerkmal verwendet wird.[3]

Die EORI-Nummer kann bis zu 17 Zeichen enthalten. Sie beginnt mit dem zweistelligen Länder-Präfix (ISO 3166) des jeweiligen Mitgliedstaates, der sie vergibt, gefolgt von bis zu 15 Zeichen. In bestimmten Fällen können weitere Länder-Präfixe enthalten sein.

Die jeweilige nationale Vergabestelle der EORI-Nummer kann auf einer Webseite der Europäischen Union abgefragt werden.[4] Die Zuweisung der EORI-Nummer erfolgt in Deutschland und in Österreich durch den Zoll.

Schweizer UID | EORI-Nummer?
Zollanmeldungen in der Schweiz können seit Januar 2016 nur noch durchgeführt werden, wenn die UID-Nummer (Unternehmens-Identifikations-Nummer) des Schweizer Importeurs oder Exporteurs angegeben wird.
Dies entspricht der Vorgehensweise in der EU, wo die EORI-Nummer vorgeschrieben ist. Sämtliche Steuer- und Registriernummern für Unternehmen werden in der Schweiz durch diese einheitliche UID ersetzt.
Um Schwierigkeiten bei Exporten in die Schweiz zu verhindern, sollte dem Dienstleister, der die Verzollung in der Schweiz durchführt, die UID des Schweizer Importeurs mitgeteilt werden. Je nach Lieferbedingung kann dies in der Verantwortung des Exporteurs liegen. Es gibt Empfehlungen, die UID des Kunden in die Rechnung zu übernehmen. Die UID beginnt mit der Buchstabenfolge CHE gefolgt von einer neunstelligen Nummer.

Zurück zum Wertgutkurier.CH

<<<zurück zum Wertgutkurier.CH - Portal

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen