Stand 01.12.2024 | Bedingt durch die aktuelle Preisentwicklung für Treibstoff und Energie, erheben wir aktuell einen Zuschlag von 10% auf das Frachtentgelt.

Bedingungen zur Wert-Transport-Versicherung

Versicherungs-Bedingungen

Wert- & Valoren-Versicherung
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AVB | Bedingungen für die Wert- und Valoren-Versicherung

MPE.EXPRESS DWL München UG

(haftungsbeschränkt)

Tal 44, 80331 München, Deutschland
Tel.: +49-(0)89-201-75-880
E-Mail: [email protected]

Artikel 1 – Definitionen

Für die Auslegung dieser Versicherungsbedingungen (im Folgenden „AVB“) gelten die folgenden Definitionen:

  • Neue Waren: Gegenstände in neuwertigem Zustand, die Gegenstand eines Kaufvertrags sind, bei dem der Verkäufer ein Gewerbetreibender ist.
  • Unternehmen: Jede natürliche oder juristische Person, öffentlich oder privat, die zu Zwecken handelt, die in den Bereich ihrer gewerblichen, industriellen, handwerklichen, freiberuflichen oder landwirtschaftlichen Tätigkeit fallen.
  • Frachtführer: Jede Flug- oder Landtransportgesellschaft oder Postdienstleister.
  • Entschädigung: Betrag, der vom Versicherer oder MPE.EXPRESS DWL München UG an den Kunden gezahlt wird, der von einem Vorfall betroffen ist.
  • Kunde: Jede natürliche oder juristische Person, Absender oder Empfänger, die die Paketversicherung in Anspruch nimmt.
  • Zustellung: Die physische Übergabe des Pakets oder Gegenstands an den Empfänger.
  • Ausschlüsse: Liste der Güter, die aufgrund ihrer Natur gemäß Artikel 4.3. von der Versicherung ausgeschlossen sind.
  • Vorfall: Vollständiger oder teilweiser Diebstahl, Beschädigung oder Nichtzustellung der Gegenstände.
  • Einzelperson: Jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht in den Rahmen einer gewerblichen, industriellen, handwerklichen, freiberuflichen oder landwirtschaftlichen Tätigkeit fallen.
  • Versicherer: Die Versicherungsgesellschaft, die die Paketversicherung anbietet.
  • Gegenstand: Jeder bewegliche Gegenstand, der nicht auf der Ausschlussliste (4.3.) steht.
  • Paket: Ein einzelner oder mehrere Gegenstände, unabhängig von Gewicht, Größe oder Volumen, die eine identifizierbare Einheit bilden.
  • Paketversicherung: Der Versicherungsvertrag, der die transportierten Gegenstände abdeckt und von MPE.EXPRESS DWL München UG bereitgestellt wird.
  • Abholdatum: Das Datum, an dem das Paket oder die Gegenstände dem Frachtführer übergeben werden.
  • Empfänger: Die Person, die auf dem Versandetikett als Empfänger angegeben ist.
  • Gebrauchte Waren: Gegenstände, die gebraucht gekauft oder verkauft wurden.

Artikel 2 – Geltungsbereich der AVB

Diese AVB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen MPE.EXPRESS DWL München UG und ihren Kunden. Der Absender und der Empfänger müssen zwei unterschiedliche natürliche oder juristische Personen sein.

  • Die Paketversicherung gilt für private und gewerbliche Kunden.
  • Die vollständigen AVB sind jederzeit online oder auf Anfrage einsehbar.
  • Mit der Nutzung unserer Dienste erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden.

Artikel 3 – Räumlicher Geltungsbereich der Paketversicherung

3.1. Länder, die vollständig abgedeckt sind:

Alle europäischen Länder, inkl. EWR-Staaten sowie das Vereinigte Königreich (England).

3.2. Länder mit eingeschränkter Abdeckung:

Für internationale Sendungen gelten die folgenden Länder: USA, Kanada, Japan, Südkorea, Australien, Neuseeland, Israel, Singapur, Schweiz und Hongkong.

3.3. Ausgeschlossene Länder:

Die folgenden Länder sind vollständig von der Versicherung ausgeschlossen: Afghanistan, Belarus, Kuba, Nordkorea, Iran, Russland, Syrien, Venezuela, die gesamte afrikanische Region sowie Länder, die internationalen Sanktionen unterliegen oder sich im Kriegszustand befinden.

Artikel 4 – Abgedeckte Gegenstände

4.1. Versichert sind:

Neue und gebrauchte Gegenstände (außer Ausschlüsse gemäß Artikel 4.3).

4.2. Beispiele versicherter Gegenstände:

  • Schmuck, Perlen, Edelsteine und Uhren
  • Kunstwerke, Sammlerstücke, Briefmarken
  • Elektronikgeräte, Bekleidung, Sportausrüstung

4.3. Ausschlüsse:

Die Versicherung deckt nicht:

  • Lebende Tiere
  • Gegenstände mit Temperaturkontrolle
  • Reine Edelmetalle(Barren, Bleche usw.), Bargeld, Schecks
  • Zerbrechliche Gegenstände wie Glas, Porzellan, Keramik (ohne vorherige Verpackungsfreigabe durch die MPE.EXPRESS DWL München UG)
  • Waffen (außer mit schriftlicher Genehmigung durch die MPE.EXPRESS DWL München UG)
  • Falls der angegebene Versicherungswert des versicherten Gutes die tatsächliche Höhe des Wiederbeschaffungswertes nicht vollständig abdeckt (Unterdeckung), erlischt der Versicherungsschutz vollständig, und Ansprüche auf Entschädigung sind ausgeschlossen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, den korrekten Versicherungswert anzugeben, um eine vollständige Absicherung zu gewährleisten.

    Hinweise zur Unterdeckung

    Was ist eine Unterdeckung bei einer Warentransportversicherung? Eine Unterdeckung bei einer Warentransportversicherung bedeutet, dass der Versicherungswert, der im Versicherungsvertrag angegeben wurde, niedriger ist als der tatsächliche Wiederbeschaffungswert der transportierten Waren. Das kann im Schadensfall zu finanziellen Nachteilen für den Versicherungsnehmer führen, da die Versicherung nur den angegebenen (unterversicherten) Wert ersetzt und nicht den vollen Verlust. Beispiel:

  • Tatsächlicher Wert der Ware: 10.000 €
  • Versicherter Wert: 6.000 €

  • Falls ein Schaden eintritt, wird die Entschädigung auf Basis des versicherten Wertes berechnet. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer erhält nur einen Anteil des tatsächlichen Schadens ersetzt. Folgen einer Unterdeckung: Geringere Entschädigung im Schadensfall: Die Versicherung zahlt nur anteilig entsprechend der Differenz zwischen tatsächlichem Wert und versichertem Wert. Volle Haftung für den Rest: Der Versicherungsnehmer muss die Differenz selbst tragen. Erlöschen des Versicherungsschutzes: In manchen Fällen kann eine Unterdeckung sogar zum vollständigen Ausschluss von Schadensersatzansprüchen führen, insbesondere wenn die Versicherung darauf hinweist, dass die Verantwortung für die korrekte Angabe des Wertes beim Versicherungsnehmer liegt. Wie kann eine Unterdeckung vermieden werden? Korrekter Wert: Der tatsächliche Wiederbeschaffungswert der Waren sollte im Versicherungsvertrag angegeben werden. Regelmäßige Aktualisierung: Bei steigenden Warenwerten oder Schwankungen im Marktwert ist eine Anpassung des Versicherungswertes notwendig. Beratung: Eine Absprache mit dem Versicherer hilft, Missverständnisse zu vermeiden und den richtigen Deckungsumfang zu gewährleisten.

Artikel 5 – Dauer der Versicherung

Die Versicherung beginnt mit der Übergabe des Pakets an den Frachtführer und endet mit der Zustellung beim Empfänger.

Rücksendungen werden nur versichert, wenn sie ordnungsgemäß verpackt sind und die ursprüngliche Versicherung abdeckte.

Artikel 6 – Versichertes Risiko

Abgedeckt sind Verlust, Diebstahl und Transportschäden.

Nicht abgedeckt sind z. B. Wertminderung, kosmetische Schäden, Datenverlust oder kriegsbedingte Ereignisse.

Artikel 7 – Anforderungen an den Kunden

7.1. Verpackung:

  • Doppelte Verpackung ist erforderlich.
  • Keine Hinweise auf den Inhalt oder Wert auf der Verpackung.

7.2. Versandmethoden:

Zustellung nur mit Unterschrift des Empfängers.

7.3. Nachweis des Werts:

Originalrechnung für neue Waren oder Verkaufsvereinbarung für gebrauchte Waren erforderlich.

Artikel 8 – Entschädigung

8.1. Höhe der Entschädigung:

  • Entsprechend des deklarierten Werts.
  • Bereits erfolgte oder geplante Zahlungen durch den Frachtführer (bis zur maximalen Haftungshöhe des Frachtführers/Spediteurs) werden auf die Entschädigung angerechnet.

8.2. Erforderliche Dokumente:

Schadensmeldung, Versandetikett, Fotos des Pakets und seines Inhalts, Kaufnachweis, ggf. Polizeibericht.

Artikel 9 – Haftungsausschluss und Höhere Gewalt

Weder MPE.EXPRESS DWL München UG noch der Kunde haften bei Ereignissen höherer Gewalt.

Artikel 10 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist München.

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